Seminare und Schulungen

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine verpflichtende Schulung für Fahranfänger in der Probezeit, die durch Verkehrsverstöße auffällig geworden sind. Es umfasst vier Sitzungen und eine Fahrprobe, um das Fahrverhalten zu reflektieren und sicherheitsbewusstes Fahren zu fördern. Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

 

Fahreignungsseminar (FES)
Das Fahreignungsseminar (FES) ist ein freiwilliges Seminar für Fahrer, die Punkte im Fahreignungsregister abbauen möchten. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und hilft, sicheres Fahrverhalten zu verbessern. Durch die Teilnahme kann einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden.

 

Innerhalb der Probezeit (2 Jahre) unterliegt der Fahranfänger der besonderen Aufsicht durch das Straßenverkehrsamt. Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Das Datum ist im Führerschein eingetragen).

Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auftreten.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei einem sogenannten A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird.

Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.

Die Seminare werden von hierfür eigens ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt. Es darf also nicht jede Fahrschule ASF-Seminare durchführen.
Das Aufbauseminar wird in einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.

Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Auch soll eine grundsätzlich risikobewußtere Einstellung zum Straßenverkehr bei den Teilnehmern entwickelt werden.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, oder nicht teilgenommen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Wer ein solches Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, sollte sich umgehend mit uns in Verbindung setzten um den nächstmöglichen Seminartermin wahrzunehmen! Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile in einem anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen. Auch ist der Einstieg in ein laufendes Seminar nicht möglich.

Weitere Informationen geben wir gern in einem persönlichen Gespräch!

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungsregisters (FAER) das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wird.

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.

Eingeführt wurde eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines „Absitzen“, so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.

Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden:
einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

Die Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

Hier können Sie Ihren aktuellen Punktestand abrufen. (www.kba-online.de)

Weitere Informationen geben wir gern in einem persönlichen Gespräch!

Jeder ist täglich auf unseren Straßen unterwegs, nicht nur als Kraftfahrer auch als Radfahrer und Fußgänger, aber nur wenige beschäftigen sich regelmäßig mit den Neuerungen und Regeln. Motivieren Sie Ihr Team und Ihre Kollegen mit soll einer regelmäßigen Weiterbildung!

Wir organisieren, planen und führen speziell für Ihre Bedürfnisse individuell angepasste Verkehrsteilnehmerschulungen durch.

Dabei setzen wir den Schwerpunkt nach den mit Ihnen im Vorgespräch gesteckten Zielen. Egal für welche Mitarbeiterzahl, Betriebs- oder Vereinsgröße, wir helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung, damit die Veranstaltung zum Erfolg wird.

Es kann sich außerdem positiv auf eventuell eingehende Verwarnungs- oder Bußgelder und auch auf eine eventuelle Schadensquote in Ihrem Unternehmen auswirken, denn viele dieser Situationen entstehen aus Unsicherheit oder Unkenntnis von neuen Regelungen und nicht durch Vorsatz.

Die benötigte Technik kann von uns gestellt werden. Die Schulungen sind in unseren Räumlichkeiten ebenso wie in Ihrem Betriebs- oder Vereinssitz möglich.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, auch für Sie tätig zu werden!

Möchtest Du nähere Informationen, eine individuelle Beratung oder einen Rückruf von uns, dann fülle bitte kurz das folgende Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Dir!