Innerhalb der Probezeit (2 Jahre) unterliegt der Fahranfänger der besonderen Aufsicht durch das Straßenverkehrsamt. Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Das Datum ist im Führerschein eingetragen).
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auftreten.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei einem sogenannten A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird.
Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.
Die Seminare werden von hierfür eigens ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt. Es darf also nicht jede Fahrschule ASF-Seminare durchführen.
Das Aufbauseminar wird in einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Auch soll eine grundsätzlich risikobewußtere Einstellung zum Straßenverkehr bei den Teilnehmern entwickelt werden.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, oder nicht teilgenommen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Wer ein solches Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, sollte sich umgehend mit uns in Verbindung setzten um den nächstmöglichen Seminartermin wahrzunehmen! Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile in einem anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen. Auch ist der Einstieg in ein laufendes Seminar nicht möglich.
Weitere Informationen geben wir gern in einem persönlichen Gespräch!